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Kündigungsfrist berechnen — § 622 BGB

Wer kündigt, Beginn des Arbeitsverhältnisses und Zugangsdatum angeben — der Rechner ermittelt die gestaffelte gesetzliche Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Beendigungstermin (zum 15. oder Monatsende).

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Kündigung

Wer kündigt, Eintrittsdatum und Zugangsdatum angeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Die gestaffelten längeren Fristen (§ 622 Abs. 2 BGB) gelten nur für die Arbeitgeberkündigung.
Tag, an dem das Kündigungsschreiben dem Empfänger zugeht.
Vereinbarte Probezeit, max. 6 Monate. Dann gilt eine feste 2-Wochen-Frist ohne Termin-Zwang (§ 622 Abs. 3 BGB), unabhängig davon, wer kündigt.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Anders als ein allgemeiner Fristenrechner bildet dieses Tool die spezifische Staffelung der Arbeitgeberkündigung nach § 622 Abs. 2 BGB ab (1 bis 7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit, immer zum Monatsende) sowie die Sonderfrist während der Probezeit — inklusive dem korrekten, auf den 15. oder das Monatsende angepassten Beendigungstermin. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine tarifvertraglichen Abweichungen nach § 622 Abs. 4 BGB — Tarifverträge können kürzere oder längere Fristen vorsehen, auch zulasten des Arbeitnehmers.
  2. Keine Kleinbetriebs- oder Aushilfs-Ausnahmen nach § 622 Abs. 5 BGB (kürzere Individualfristen bei Aushilfstätigkeit bis 3 Monate oder Betrieben mit höchstens 20 Arbeitnehmern).
  3. Keine außerordentliche/fristlose Kündigung nach § 626 BGB — dieser Rechner behandelt ausschließlich die ordentliche Kündigungsfrist.
  4. Keine Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung selbst (Kündigungsschutzgesetz, Sozialauswahl, Formerfordernisse) — reine Fristberechnung.
  5. Keine besonderen Fristen für Auszubildende (BBiG) oder individualvertraglich abweichend geregelte leitende Angestellte.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.