Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

Kündigungsfrist, Abfindung, Arbeitszeugnis & Entgeltfortzahlung

Vier Rechner rund um das Ende eines Arbeitsverhältnisses an einem Ort: Kündigungsfrist nach § 622 BGB, Abfindung per Faustformel und Fünftelregelung, Arbeitszeugnis-Generator und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Über dieses Werkzeug

Anders als ein allgemeiner Fristenrechner bildet dieses Tool die spezifische Staffelung der Arbeitgeberkündigung nach § 622 Abs. 2 BGB ab (1 bis 7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit, immer zum Monatsende) sowie die Sonderfrist während der Probezeit — inklusive dem korrekten, auf den 15. oder das Monatsende angepassten Beendigungstermin. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine tarifvertraglichen Abweichungen nach § 622 Abs. 4 BGB — Tarifverträge können kürzere oder längere Fristen vorsehen, auch zulasten des Arbeitnehmers.
  2. Keine Kleinbetriebs- oder Aushilfs-Ausnahmen nach § 622 Abs. 5 BGB (kürzere Individualfristen bei Aushilfstätigkeit bis 3 Monate oder Betrieben mit höchstens 20 Arbeitnehmern).
  3. Keine außerordentliche/fristlose Kündigung nach § 626 BGB — dieser Rechner behandelt ausschließlich die ordentliche Kündigungsfrist.
  4. Keine Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung selbst (Kündigungsschutzgesetz, Sozialauswahl, Formerfordernisse) — reine Fristberechnung.
  5. Keine besonderen Fristen für Auszubildende (BBiG) oder individualvertraglich abweichend geregelte leitende Angestellte.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?

Bei einer Arbeitnehmerkündigung gilt immer die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Bei einer Arbeitgeberkündigung greift ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit die gestaffelte Frist nach § 622 Abs. 2 BGB — von 1 Monat (ab 2 Jahren) bis 7 Monate (ab 20 Jahren), jeweils zum Monatsende.

Ab wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, zählt nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit — die Frist beginnt am Folgetag. Der Rechner berücksichtigt das automatisch beim Zugangsdatum.

Gilt die gestaffelte Frist auch, wenn der Arbeitnehmer kündigt?

Nein. Die Staffelung nach § 622 Abs. 2 BGB gilt ausschließlich für die Arbeitgeberkündigung. Kündigt der Arbeitnehmer, bleibt es unabhängig von der Betriebszugehörigkeit bei der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Was gilt während der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit von maximal 6 Monaten gilt eine feste Frist von 2 Wochen ohne Termin-Zwang (§ 622 Abs. 3 BGB) — unabhängig davon, wer kündigt.

Was deckt dieser Rechner nicht ab?

Tarifvertragliche Abweichungen (§ 622 Abs. 4 BGB), Kleinbetriebs- oder Aushilfs-Ausnahmen (§ 622 Abs. 5 BGB), die außerordentliche/fristlose Kündigung (§ 626 BGB) sowie die Wirksamkeit der Kündigung selbst. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.