Kündigungsfrist berechnen — § 622 BGB
Wer kündigt, Beginn des Arbeitsverhältnisses und Zugangsdatum angeben — der Rechner ermittelt die gestaffelte gesetzliche Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Beendigungstermin (zum 15. oder Monatsende).
Angaben zur Kündigung
Wer kündigt, Eintrittsdatum und Zugangsdatum angeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen) — Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (Abs. 1), gestaffelte Arbeitgeberfrist nach Betriebszugehörigkeit von 1 bis 7 Monaten zum Monatsende (Abs. 2), 2 Wochen ohne Termin-Zwang während der Probezeit (Abs. 3).
Über dieses Werkzeug
Anders als ein allgemeiner Fristenrechner bildet dieses Tool die spezifische Staffelung der Arbeitgeberkündigung nach § 622 Abs. 2 BGB ab (1 bis 7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit, immer zum Monatsende) sowie die Sonderfrist während der Probezeit — inklusive dem korrekten, auf den 15. oder das Monatsende angepassten Beendigungstermin. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine tarifvertraglichen Abweichungen nach § 622 Abs. 4 BGB — Tarifverträge können kürzere oder längere Fristen vorsehen, auch zulasten des Arbeitnehmers.
- Keine Kleinbetriebs- oder Aushilfs-Ausnahmen nach § 622 Abs. 5 BGB (kürzere Individualfristen bei Aushilfstätigkeit bis 3 Monate oder Betrieben mit höchstens 20 Arbeitnehmern).
- Keine außerordentliche/fristlose Kündigung nach § 626 BGB — dieser Rechner behandelt ausschließlich die ordentliche Kündigungsfrist.
- Keine Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung selbst (Kündigungsschutzgesetz, Sozialauswahl, Formerfordernisse) — reine Fristberechnung.
- Keine besonderen Fristen für Auszubildende (BBiG) oder individualvertraglich abweichend geregelte leitende Angestellte.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.